Seminar zum Vorlageverfahren an den EFTA-Gerichtshof

Das Verfahren der Vorabentscheidung (Gutachtenserstattung) durch den EFTA-Gerichtshof stellt ein Kernstück des EWR-Rechts dar. Den liechtensteinischen Gerichten, die hier gleichsam als europäische Gerichte tätig werden, kommt u.a. die Aufgabe zu, den Rechtssuchenden die durch das EWR-Recht gewährleisteten Rechte zu verschaffen. Die Auslegung des EWR-Rechts (Gutachtenserstattung) durch den EFTA-Gerichtshof stellt keine bloss theoretische Möglichkeit dar, sondern kann ganz konkret zum Prozesserfolg führen.

Das Seminar findet in Kooperation mit der liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer statt.

 

Facts

DatumDonnerstag, 18. April 2024, 17–19 Uhr
OrtUFL, Spoerry Triesen, Dorfstrasse 24
Kosten

 

  • Dr. Bernd Hammermann | Richter am EFTA-Gerichtshof
  • Dr. Wilhelm Ungerank, LL.M. | Senatsvorsitzender am Fürstlichen Obergericht
  • Dr. Hans Ekkehard Roidis-Schnorrenberg, LL.M. | legal secretary am EFTA-Gerichtshof
  1. Welche Parteiprozesshandlungen sind erforderlich, damit der EFTA-Gerichtshof um Gutachtenserstattung ersucht wird?
  2. Besteht ein prozessual durchsetzbarer Anspruch auf eine Vorlage?
  3. Wie kann auf die Fragestellung Einfluss genommen werden?
  4. Kann der Vorlagebeschluss bekämpft werden?
  5. Ablauf des Verfahrens vor dem EFTA-Gerichtshof: Stellungnahmen, öffentliche Verhandlung, Verkündung und Zustellung der Entscheidung
  6. Fortsetzung des nationalen Verfahrens: Anhörung, allfällige neuerliche Vorlage, Bindungswirkung
  • Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen
  • Rechtsanwaltsanwärter/Rechtsanwaltsanwärterinnen

Teilnahmebescheinigung


Anmeldung

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