Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaften an der UFL

Allgemeine Informationen

Zum Doktoratsstudium kann zugelassen werden, wer einen erfolgreichen Abschluss (Diplom, Master) einer anerkannten Universität oder Hochschule in einer der folgenden Studienrichtungen nachweist:

  • Human-, Zahn- oder Tiermedizin
  • Pharmazie
  • naturwissenschaftliches Diplom- bzw. Masterstudium
  • Pflegewissenschaft
  • Diplom- bzw. Masterstudium mit gesundheitswissenschaftlichem Bezug

In besonderen Fällen ist bei Nachweis von einschlägigen Zusatzqualifikationen und Berufserfahrungen eine Zulassung mit einer gleichwertigen fachfremden Qualifikation möglich.

Die Prüfung der Studieneignung erfolgt durch im Rahmen eines Gesprächs mit der Auswahlkommission. Den Entscheid über die Zulassung treffen die Fakultätsleitung und die Studiengangsleitung aufgrund der Empfehlungen der Auswahlkommission.

Ausländische Abschlüsse sind nach der Lissabon-Konvention auf Gleichwertigkeit zu prüfen.

Dauer

Studienbeginn ist jeweils Ende September/Anfang Oktober. Die Dauer des Doktoratsstudiums «Dr. scient. med.» beträgt mindestens vier Jahre (8 Semester) und entspricht 180 ECTS-Kreditpunkten.

Unterrichtszeiten

Die Lehrveranstaltungen finden geblockt zu Studienbeginn und am Semesterende in jeweils einem 5- oder 6-tägigen Block an der UFL statt. Zusätzlich finden über das Semester verteilt an Mittwochabenden Online-Lehrveranstaltungen statt. Wir legen grossen Wert auf eine regelmässige Anwesenheit bei den Lehrveranstaltungen. Für einen erfolgreichen Studienabschluss und die Zulassung zur Promotion ist der Besuch von mindestens 80 % der Lehrveranstaltungen und das Bestehen aller prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen erforderlich.

Umfang

Das Studium umfasst insgesamt 180 ECTS-Kreditpunkte. 38 ECTS entfallen auf curriculate Elemente die in der Regel in den ersten zwei Studienjahren zu absolvieren sind.

Abschluss

Das Programm schliesst mit der Verleihung des akademischen Grades «Doktor der Medizinischen Wissenschaft (Dr. scient. med.)» ab. Die Private Universität im Fürstentum Liechtenstein (UFL) und ihre Abschlüsse sind akkreditiert und staatlich anerkannt.

Das Doktoratsstudium besteht aus der Durchführung und dem Verfassen einer eigenständigen Forschungsarbeit sowie curricularen Anteilen im Umfang von 38 ECTS-Kreditpunkten.

 

Modul

ECTS-KP

Modul 0:  Einführung und Orientierung

1

Modul 1:  Scientific Writing

6

Modul 2:  Kernkompetenzen eigenständigen vertieften wissenschaftlichen Arbeitens

7

Modul 3:  Fachspezifische Kompetenzen eigenständigen vertieften wissenschaftlichen Arbeitens

5

Modul 4:  Kommunikation und Präsentation

3

Modul 5:  Biometrie und Statistik

5

Modul 6:  Ethik in Wissenschaft und Forschung

3

Modul 7: Wissenschaftliches Forum

6

Modul 8: Wahlfächer

2

Total Module (inkl. Prüfungen)

38

Mündliche Promotionsprüfung

2

Dissertation (klassische Dissertationsschrift oder kumulative Arbeit)

140

Total ECTS-Punkte gesamtes Studium

180

 

 

Leistungsnachweise

Doktorierendenkolloquien

Am Ende jedes Semesters, im Rahmen der curricularen Anteile, findet ein verpflichtendes Doktorierendenkolloquium statt. Das Doktorierendenkolloquium dient zur Diskussion unter den Studierenden und mit den Dozierenden. In jedem Semester hat jede bzw. jeder Studierende ein Doktorierendenkolloquium zu besuchen. Dabei ist jeweils ein Referat zu halten und eine schriftliche Ausarbeitung abzugeben. Diese werden nicht benotet, sondern vom Studiengangsleiter mit «teilgenommen» belegt. Im ersten Doktorierendenkolloquium muss ein Exposé der geplanten Dissertation vorgestellt werden. Bei den darauffolgenden Kolloquien stehen inhaltliche Aspekte der Dissertation im Zentrum.

Semesterklausuren

Die Leistungsnachweise zu den prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen werden in Form von Semesterprüfungen erbracht. Semesterprüfungen sind schriftliche Gesamtprüfungen, in denen die Lehrinhalte definierter Teile von Studienabschnitten (prüfungsrelevante Lehrveranstaltungen) geprüft werden. Prüfungsrelevante Lehrveranstaltungen werden den Studierenden zu Beginn des Studiendurchgangs zur Kenntnis gebracht. Die Auswahl der Art der schriftlichen Prüfung obliegt den Dozierenden der jeweils zu prüfenden Lehrveranstaltungen, die Prüfungen erfolgen auf Lehrveranstaltungsniveau. Alle prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen sind gleich gewichtet.

Die Studiengebühr für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft «Dr. scient. med.» an der UFL beträgt bei der Mindeststudienzeit von 6 Semestern CHF 29‘750.– (CHF 1‘250.– Einschreibegebühr und CHF 28‘500.– für acht Semester). Die Rechnungsstellung erfolgt semesterweise, die Details hierzu entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular.

Innerhalb der öffentlich gemachten Anmeldefrist ist eine vollständige schriftliche Anmeldung einzureichen. Die Anmeldung beinhaltet

  • das ausgefüllte Anmeldeformular,
  • ein Motivationsschreiben,
  • einen Lebenslauf mit Passfoto,
  • die Nachweise der Studienabschlüsse,
  • eine Kopie des Passes oder der Identitätskarte.

Wird die Anrechnung bereits erbrachter Leistungen für das Doktoratsstudium (bei Studiengangs- oder Universitätswechsel) angestrebt, ist ein allfälliger Anrechnungsantrag über die erbrachten Leistungen den Anmeldeunterlagen beizulegen. Dieser Antrag enthält eine detaillierte Beschreibung zu Inhalt und Umfang der erbrachten Leistungen.

Auswahlverfahren

Die Auswahlentscheidung trifft eine vom Dekan der Medizinisch-Wissenschaftlichen Fakultät bestellte Auswahlkommission. Die Entscheidung wird im Hinblick auf die Eignung und Motivation des Bewerbers/der Bewerberin für den gewählten Studiengang getroffen. Die Eignung wird aufgrund der facheinschlägigen Vorbildung, der beruflichen Erfahrung, allfälliger Publikationen und Referate festgestellt.

Universitätsleitung und Studiengangsleitung treffen gestützt auf die Anmeldeunterlagen eine erste Vorauswahl. Alle in diese Vorauswahl aufgenommenen Bewerber:innen werden zu einem Auswahlgespräch mit der Auswahlkommission eingeladen. Das Gespräch kann auf Deutsch oder Englisch geführt werden. Das Auswahlgespräch dient dazu, die Erwartungen und Zielstrebigkeit der Bewerberin bzw. des Bewerbers hinsichtlich des Abschlusses des Doktoratsstudiengangs zu erfassen sowie eine gründliche Einschätzung von deren bzw. dessen Fähigkeit und Motivation zu ermöglichen.

Den Entscheid über die Auswahl treffen die Universitätsleitung und der Dekan aufgrund der Empfehlungen der Auswahlkommission.

 

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