Forschungsschwerpunkte

Das Institut bekennt sich, wie die Rechtswissenschaftliche Fakultät der UFL insgesamt, zur Jurisprudenz als einer anwendungsbezogenen Wissenschaft. Das schliesst, wie unter I. und II. noch eingehender zu zeigen sein wird, die Rechtsphilosophie und die Rechtstheorie keineswegs als Forschungsgebiete aus, ganz im Gegenteil. Diese beiden rechtswissenschaftlichen Disziplinen lassen sich durchaus auch anwendungsbezogen betreiben, und zwar dadurch, dass man deren begründungstheoretische Funktion stets im Blick behält: Rechtsphilosophie und Rechtstheorie legen die Voraussetzungen fest, unter denen normative Aussagen mit dem Anspruch auftreten können, rechtliche Aussagen, also wissenschaftliche Erkenntnisse über den Inhalt des Rechts zu sein.

Nach der hier vertretenen Überzeugung stellt das unter I. und II. Gesagte somit nicht etwa einen von den unter III. und IV. angesprochenen Problemen des geltenden Rechts unabhängigen Forschungsbereich dar, sondern vielmehr die notwendige wissenschaftstheoretische Basis für eine fundierte Lösung rechtlicher Probleme. Die begründungstheoretische Funktion von Rechtsphilosophie und Rechtstheorie sei hier auch deshalb hervorgehoben, weil sie in der rechtswissenschaftlichen Forschung und Lehre meist nur stiefmütterlich behandelt wird; dies offenbar nicht zuletzt deshalb, weil sie auch in der Professorenschaft mehr und mehr in Vergessenheit gerät.

Aus der in den vorangegangenen Absätzen genannten Zielvorgabe ergeben sich folgende Forschungsschwerpunkte:

I. Die theoretischen Grundlagen einer wertungsbewussten Rechtswissenschaft

II. Die kritische Überprüfung von Rechtsbegriffen des positiven Rechts

III. Die Untersuchung verfassungs- und staatstheoretischer Fragestellungen, die auch das Verhältnis des nationalen Rechts zum Europarecht und zum internationalen Recht miteinbeziehen

IV. Sonstige aktuelle Rechtsfragen im Fürstentum Liechtenstein

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