Seminar zum Vorlageverfahren an den EFTA-Gerichtshof
Das Verfahren der Vorabentscheidung (Gutachtenserstattung) durch den EFTA-Gerichtshof stellt ein Kernstück des EWR-Rechts dar. Den liechtensteinischen Gerichten, die hier gleichsam als europäische Gerichte tätig werden, kommt u.a. die Aufgabe zu, den Rechtssuchenden die durch das EWR-Recht gewährleisteten Rechte zu verschaffen. Die Auslegung des EWR-Rechts (Gutachtenserstattung) durch den EFTA-Gerichtshof stellt keine bloss theoretische Möglichkeit dar, sondern kann ganz konkret zum Prozesserfolg führen.
Das Seminar findet in Kooperation mit der liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer statt.
Facts
Datum | Donnerstag, 18. April 2024, 17–19 Uhr |
Ort | UFL, Spoerry Triesen, Dorfstrasse 24 |
Kosten | – |
- Dr. Bernd Hammermann | Richter am EFTA-Gerichtshof
- Dr. Wilhelm Ungerank, LL.M. | Senatsvorsitzender am Fürstlichen Obergericht
- Dr. Hans Ekkehard Roidis-Schnorrenberg, LL.M. | legal secretary am EFTA-Gerichtshof
- Welche Parteiprozesshandlungen sind erforderlich, damit der EFTA-Gerichtshof um Gutachtenserstattung ersucht wird?
- Besteht ein prozessual durchsetzbarer Anspruch auf eine Vorlage?
- Wie kann auf die Fragestellung Einfluss genommen werden?
- Kann der Vorlagebeschluss bekämpft werden?
- Ablauf des Verfahrens vor dem EFTA-Gerichtshof: Stellungnahmen, öffentliche Verhandlung, Verkündung und Zustellung der Entscheidung
- Fortsetzung des nationalen Verfahrens: Anhörung, allfällige neuerliche Vorlage, Bindungswirkung
- Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen
- Rechtsanwaltsanwärter/Rechtsanwaltsanwärterinnen
Teilnahmebescheinigung
Anmeldung
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