Doktoratsstudium Rechtswissenschaften an der UFL

Allgemeine Informationen

Voraussetzungen für die Zulassung zum Doktoratsstudium sind

  • der erfolgreiche Abschluss eines mindestens vierjährigen rechtswissenschaftlichen Studiums an einer Universität. Ein solches Grundstudium ist ein rechtswissenschaftliches Diplom- oder Magisterstudium, ein kombiniertes rechtswissenschaftliches Bachelor-/Masterstudium oder ein anderes gleichwertiges rechtswissenschaftliches Studium an einer anerkannten Universität.
  • den erfolgreichen Abschluss eines mindestens vierjährigen rechtswissenschaftlichen Studiums an einer anerkannten Fachhochschule nachweisen. In diesen Fällen ist die Eignung für das Doktoratsstudium durch Berufserfahrung oder wissenschaftliche Publikationen nachzuweisen. Vor der Zulassung ist mit der Bewerberin oder dem Bewerber ein persönliches Gespräch mit der Auswahlkommission zu führen.
  • In besonderen Fällen kann zum Doktoratsstudium zugelassen werden, wer einen gleichwertigen Hochschulabschluss in nichtjuristischen Fächern von mindestens vier Jahren sowie eine einschlägige rechtswissenschaftliche Zusatzausbildung von mindestens zwei Jahren nachweist. Die Prüfung der Studieneignung erfolgt im Rahmen eines Gesprächs mit der Auswahlkommission.

Ausländische Abschlüsse sind nach der Lissabon-Konvention auf Gleichwertigkeit zu prüfen.

Ein Anspruch auf Zulassung zum Doktoratsstudium besteht nicht.

Dauer, Umfang und Abschluss

Dauer

Studienbeginn ist jeweils Anfang Oktober. Die Dauer des Doktoratsstudiums «Dr. iur.» beträgt mindestens drei Jahre (6 Semester) und entspricht 180 ECTS-Kreditpunkten.

Umfang

Während der ersten vier Semester werden verschiedene Lehrveranstaltungen abgehalten (curricularer Anteil). Bis auf wenige Module, in denen auch donnerstags unterrichtet wird, finden die Lehrveranstaltungen jeweils freitags und samstags einmal im Monat an der UFL statt. Wir legen grossen Wert auf eine regelmässige Anwesenheit bei den Lehrveranstaltungen. Für einen erfolgreichen Studienabschluss und die Zulassung zur Promotion ist der Besuch von mindestens 80 Prozent der Lehrveranstaltungen vorgeschrieben.

Abschluss

Das Studium umfasst einen Arbeitsaufwand von 180 ECTS-Kreditpunkten und schliesst mit der Verleihung des akademischen Grades «Doktor der Rechtswissenschaften (Dr. iur.)» ab. Die Private Universität im Fürstentum Liechtenstein (UFL) ist eine staatlich anerkannte Hochschule.

Das Doktoratsstudium besteht aus der Durchführung und dem Verfassen einer eigenständigen Forschungsarbeit sowie curricularen Anteilen im Umfang von 25.5 ECTS-Kreditpunkten.

Modul

ECTS-KP

Modul 0:  Einführung und Orientierung

0.5

Modul 1:  Techniken und Formalien des rechtswissenschaftlichen Arbeitens

3.5

Modul 2:  Grundlagenfächer

2.5

Modul 3:  Rechtsvergleichung und Internationales Privatrecht

2.0

Modul 4:  Liechtensteinisches Recht

2.5

Modul 5:  Europarecht

1.0

Modul 6:  Wirtschafts- und Steuerrecht

4.0

Modul 7: Doktorierendenkolloquium

8.0

Modul 8: Wahlfächer

1.5

Total Module (inkl. Leistungsnachweise)

25.5

Mündliche Abschlussprüfung

4.0

Dissertation

150.5

Total ECTS-Punkte gesamtes Studium

180.0

 

Leistungsnachweise

Am Ende jedes Semesters, im Rahmen der curricularen Anteile, findet ein verpflichtendes Doktorierendenkolloquium statt. Das Doktorierendenkolloquium dient zur Diskussion unter den Studierenden und mit den Dozierenden. In jedem Semester hat jede bzw. jeder Studierende ein Doktorierendenkolloquium zu besuchen. Dabei ist jeweils ein Seminarreferat zu halten und eine Seminarhausarbeit abzugeben. Diese werden benotet. Im ersten Doktorierendenkolloquium muss ein Exposé der geplanten Dissertation vorgestellt werden. Bei den darauffolgenden Kolloquien stehen inhaltliche Aspekte der Dissertation im Zentrum. Studierende sollen dabei jeweils ein einzelnes Kapitel, ausgewählte Problemstellungen oder eine thesenartige Zusammenstellung wichtiger Erkenntnisse der Dissertation präsentieren.

Die Studiengebühr für das Doktoratsstudium Rechtswissenschaften «Dr. iur.» an der UFL beträgt CHF 29‘750.– (CHF 1‘250.– Einschreibegebühr und CHF 28‘500.– für sechs Semester). Die Rechnungsstellung erfolgt semesterweise, die Details hierzu entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular.

Innerhalb der öffentlich gemachten Anmeldefrist ist eine vollständige schriftliche Anmeldung an der UFL einzureichen. Die Anmeldung beinhaltet

  • das ausgefüllte Anmeldeformular,
  • ein Motivationsschreiben,
  • einen Lebenslauf mit Passfoto,
  • die Nachweise der Studienabschlüsse,
  • eine Kopie des Passes oder der Identitätskarte.

Wird die Anrechnung bereits erbrachter Leistungen für das Doktoratsstudium (bei Studiengangs- oder Universitätswechsel) angestrebt, ist ein allfälliger Anrechnungsantrag über die erbrachten Leistungen den Anmeldeunterlagen beizulegen. Dieser Antrag enthält eine detaillierte Beschreibung zu Inhalt und Umfang der erbrachten Leistungen.

 

Auswahlverfahren

Die Auswahlentscheidung trifft eine vom Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät bestellte Auswahlkommission. Die Entscheidung wird im Hinblick auf die Eignung und Motivation des Bewerbers/der Bewerberin für den gewählten Studiengang getroffen. Die Eignung wird aufgrund der facheinschlägigen Vorbildung, der beruflichen Erfahrung, allfälliger Publikationen und Referate sowie allfälliger weiterer insbesondere zivilgesellschaftlicher Engagements festgestellt.

Die Auswahlkommission kann Bewerberinnen und Bewerber zu einem Auswahlgespräch vor Ort einladen. Das Auswahlgespräch dient dazu, die Erwartungen und Zielstrebigkeit der Bewerberin bzw. des Bewerbers hinsichtlich des Abschlusses des Doktoratsstudiengangs zu erfassen sowie eine gründliche Einschätzung von deren bzw. dessen Fähigkeit und Motivation zu ermöglichen.

Den Entscheid über die Auswahl trifft die Fakultätsleitung aufgrund der Empfehlungen der Auswahlkommission.

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Akkreditierung


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