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Seminar zum Vorlageverfahren an den EFTA-Gerichtshof

Wann:
Donnerstag, 10. April 2025 17.00 bis 19.00 Uhr
Wo:
UFL, Spoerry Triesen, Hörsaal 1, Dorfstr. 24, 9495 Triesen Liechtenstein
Anmeldung:

Das Verfahren der Vorabentscheidung (Gutachtenserstattung) durch den EFTA-Gerichtshof stellt ein Kernstück des EWR-Rechts dar. Den liechtensteinischen Gerichten, die hier gleichsam als europäische Gerichte tätig werden, kommt u.a. die Aufgabe zu, den Rechtssuchenden die durch das EWR-Recht gewährleisteten Rechte zu verschaffen. Die Auslegung des EWR-Rechts (Gutachtenserstattung) durch den EFTA-Gerichtshof stellt keine bloss theoretische Möglichkeit dar, sondern kann ganz konkret zum Prozesserfolg führen.

Referenten: 

  • Dr. Bernd Hammermann | Richter am EFTA-Gerichtshof
  • Dr. Wilhelm Ungerank, LL.M. | Senatsvorsitzender am Fürstlichen Obergericht

Das Seminar findet in Kooperation mit der liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer statt.

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