Seminar zum Vorlageverfahren an den EFTA-Gerichtshof
Wann: | Donnerstag, 10. April 2025 17.00 bis 19.00 Uhr |
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Wo: | UFL, Spoerry Triesen, Hörsaal 1, Dorfstr. 24, 9495 Triesen Liechtenstein |
Anmeldung: |
Das Verfahren der Vorabentscheidung (Gutachtenserstattung) durch den EFTA-Gerichtshof stellt ein Kernstück des EWR-Rechts dar. Den liechtensteinischen Gerichten, die hier gleichsam als europäische Gerichte tätig werden, kommt u.a. die Aufgabe zu, den Rechtssuchenden die durch das EWR-Recht gewährleisteten Rechte zu verschaffen. Die Auslegung des EWR-Rechts (Gutachtenserstattung) durch den EFTA-Gerichtshof stellt keine bloss theoretische Möglichkeit dar, sondern kann ganz konkret zum Prozesserfolg führen.
Referenten:
- Dr. Bernd Hammermann | Richter am EFTA-Gerichtshof
- Dr. Wilhelm Ungerank, LL.M. | Senatsvorsitzender am Fürstlichen Obergericht
Das Seminar findet in Kooperation mit der liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer statt.