Recht neuer Technologien

Das Recht neuer Technologien befasst sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für innovative technologische Entwicklungen, insbesondere in Bereichen wie Digitalisierung, Künstliche Intelligenz (KI), autonome Systeme und Robotik, um rechtliche Rahmenbedingungen zu erforschen und die Einhaltung rechtlicher Standards sowie Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Leitung

Prof. Dr. iur. Claudia Seitz
Professorin für Öffentliches Recht, Europarecht, Völkerrecht und Life Sciences Recht 

Das Recht neuer Technologien befasst sich mit der dynamischen Entwicklung von Technologien, wie Digitalisierung, KI, autonome Systeme und Robotik, Blockchain, Quantencomputing, Biotechnologie und Neurotechnologie. Diese Technologien stellen das Recht vor neue und große und neue Herausforderungen. Regulierungsmechanismen müssen eine Balance zwischen der Nutzung des enormen Innovationspotentials von Innovation, ethischen Standards und rechtlicher Kontrolle finden, um sowohl gesellschaftliche Akzeptanz als auch Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Das Institut untersucht die nationalen, europäischen und internationalen Rechtsrahmen für neue Technologien und begleitet die rechtliche Diskussion zu aktuellen Themen in den genannten Bereichen. Hierzu zählen grundlegende Fragen zur Regulierung disruptiver Technologien, die von der Gewährleistung der Sicherheit über die Risikoregulierung bis hin zu Fragen der Grund- und Menschenrechte und der ethischen Implikation reichen. Dabei werden auch Fragen der digitalen Souveränität und des Wettbewerbsrechts einbezogen. Die fortschreitende Technologisierung und revolutionäre Innovationen stellen das Recht vor neue Herausforderungen, etwa bei der Regulierung autonomer Entscheidungsprozesse, der Nutzung generativer KI in sensiblen Bereichen wie Justiz und Medizin oder der Verantwortung für algorithmisch getroffene Entscheidungen. Zudem gewinnen internationale Standardisierungsprozesse und die Harmonisierung regulatorischer Vorgaben weltweit an Bedeutung.

Das Institut sieht seine Aufgabe darin, diese Entwicklungen wissenschaftlich zu begleiten, rechtlich zu analysieren und Auswirkungen und Anwendungen in der Praxis zu untersuchen. Ziel ist es, zur Gestaltung zukunftsfähiger Regulierungsansätze beizutragen, die Innovation ermöglichen und zugleich Risiken minimieren.

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