Podium Recht «Das liechtensteinische Geldspielrecht im Grundriss und vergleichend zur Schweiz unter Miteinbezug der schweizerischen Gesetzgebung zu Online-Spielbanken»
Wann: | Donnerstag, 13. März 2025 18.30 bis 20.30 Uhr |
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Wer: | Mag.iur. Mag.rer.soc.oec. Thomas Plattner |
Wo: | Online, Zoom UFL, Spoerry Triesen, Hörsaal 2, Dorfstr. 24, 9495 Triesen Liechtenstein |
Kosten: | Kostenlos |
Anmeldung: |
Zum Vortrag
Nach einem einführenden Überblick über die Entstehungsgeschichte der Geldspielgesetzgebung Liechtensteins sowie in die volkswirtschaftliche Bedeutung der Spielbanken für den Standort Liechtenstein legt der Vortrag den Fokus auf die aktuellen Regulierungsmechanismen und deren Einfluss auf die Entwicklung des Geldspielsektors. Daran anknüpfend folgt ein Vergleich zur schweizerischen Gesetzgebung unter Berücksichtigung der Regulierung von Online-Spielbanken. Dabei werden Gemeinsamkeiten und Unterschiede der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der staatlichen Massnahmen insbesondere zur Gewährleistung des Spielerschutzes beleuchtet. Ziel des Vortrages ist es, einen Überblick über die grundlegenden Regulierungsziele sowie zu aktuellen Fragen des Geldspielrechts zu geben.
Zu Mag.iur. Mag.rer.soc.oec. Thomas Plattner
Thomas Plattner ist seit 2019 bei der Anwaltskanzlei Ospelt & Partner Rechtsanwälte AG tätig. Er absolvierte 1998 erfolgreich sein BWL-Studium an der Universität Innsbruck (Mag.rer.soc.oec.) und begann seine Karriere als Steuerfachangestellter in Deutschland, gefolgt von einer Position in der externen Bankenrevision beim Raiffeisenlandesverband Salzburg.
2006 schloss er sein Jurastudium an der Universität Salzburg ab (Mag.iur.) und absolvierte das Gerichtspraktikum am Landesgericht Salzburg. 2007 trat er in eine liechtensteinische Anwaltskanzlei mit Treuhandgesellschaft ein und legte 2012 die liechtensteinische Treuhänderprüfung ab.
2013 wechselte er zur liechtensteinischen Finanzmarktaufsicht (FMA), wo er an verschiedenen regulierungsspezifischen Themen arbeitete und Mitglied der ESMA-Arbeitsgruppe zur Regulierung von Zentralverwahrern war. Zudem war er für die Aufsicht im Bereich Geldwäschereiprävention und die Spielbanken in Liechtenstein zuständig. 2017 absolvierte er die liechtensteinische Rechtsanwaltsprüfung.