Europarecht
Im Europarecht befasst sich das Institut mit der institutionellen Entwicklung der EU, den rechtlichen Grundlagen des Binnenmarkts, der Kompetenzverteilung zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten sowie dem Schutz der Grundrechte und der Rolle des Europäischen Gerichtshofs. Aktuelle Themen wie die Rechtsstaatlichkeitskrise in einzelnen EU-Mitgliedstaaten werden ebenso untersucht wie Fragen des Rechts neuer Technologien.
Leitung

Der Forschungsschwerpunkt Europarecht widmet sich der Forschung und Lehre des europäischen Rechts. Im Zentrum stehen die Entwicklung, Anwendung und Fortentwicklung des Rechts der Europäischen Union sowie dessen Einfluss auf die nationalen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten. Besondere Beachtung findet dabei die Wechselwirkung zwischen dem Primär- und Sekundärrecht der EU, der Rechtsprechung der Europäischen Gerichte – insbesondere des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt auf der Untersuchung der Grund- und Menschenrechte im europäischen Rechtsraum. Dies umfasst insbesondere das Spannungsverhältnis zwischen den nationalen Verfassungen, der Grundrechtecharta der Europäischen Union (GRCh) sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Dabei werden zentrale Fragen zur Reichweite und Durchsetzung dieser Rechte analysiert, etwa im Hinblick auf Meinungsfreiheit, Datenschutz, Diskriminierungsschutz oder Verfahrensgarantien.
Darüber hinaus beschäftigt sich die Forschung mit den rechtlichen Herausforderungen neuer Technologien. Insbesondere die Digitalisierung und der rasante technologische Fortschritt werfen komplexe Rechtsfragen auf, die eine europäische Antwort erfordern. Im Fokus stehen hier unter anderem der Datenschutz und die Regulierung personenbezogener Daten im Kontext der DSGVO, die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) sowie die Herausforderungen der digitalen Wirtschaft, etwa im Bereich Plattformregulierung und automatisierte Entscheidungsprozesse.
Durch Forschungsprojekte, Publikationen und Veranstaltungen fördert das Institut den Dialog zwischen Wissenschaft, Justiz, Verwaltung und Praxis und trägt zur Weiterentwicklung eines modernen und rechtsstaatlichen Europas bei. Es trägt somit zur fundierten Analyse europäischer Rechtsfragen sowie zur Entwicklung innovativer Lösungsansätze bei, um ein modernes, effektives und rechtsstaatlich gefestigtes Europa aktiv mitzugestalten.
Die einzelnen Forschungsthemen umfassen insbesondere:
- Institutionelles Recht und materielles EU-Recht
- Grund- und Menschenrechte im europäischen Rechtsraum
- Wechselwirkungen zwischen Grundrechtecharta der EU , EMRK und nationalen Verfassungen
- EWR-Recht und seine Bezüge zum EU-Recht
- Schutzpflichten im nationalem, europarechtlichem und internationalem Recht
- Europäisches Umweltrecht
- Europäisches Wettbewerbsrecht
- Rechtliche Herausforderungen neuer Technologien
- Rechtsrahmen zum Life Sciences Recht und dem Recht neuer Technologien